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Buchungs- & Stornierungskonditionen

Zimmer, Wohnung, Haus buchen & mieten

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Die Ferien- & Monteurunterkunft Nordhaus A7, betrieben von der Nordmeier GbR, ist verbindlich gebucht, wenn ein oder mehrere Zimmer oder das gesamte Haus vom Mieter und Gast bestellt und vom Vermieter und Gastwirt zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande.

 

Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: Gebucht ist gebucht.

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Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter und Gastwirt den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Mieter und Gast verlangen. Auf den Rücktrittszeitpunkt kommt es dabei nicht an. Auch wenn der Mieter und Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Um dem Mieter und Gast entgegen zu kommen, bieten wir als Vermieter und Gastwirt Stornierungs- & Rücktrittskonditionen an.

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Unabhängig vom verbindlichen Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag wird zwischen beiden Parteien ein Mietvertrag erstellt und beidseitig per Unterschrift bestätigt. An dem Mietvertrag ist eine Hausordnung gekoppelt. Der Mietvertrag gilt unabhängig von der verbindlichen Buchung und regelt ausschließlich das Mietverhältnis.

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Stornierung & Rücktritt

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Der Mieter und Gast darf jederzeit vom Mietvertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter und Gastwirt eine Ausfallentschädigung nach folgender Staffelung geltend gemacht:

 

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn

=> 10 % des Mietpreises

 

Rücktritt bis 44 – 33 Tage vor Mietbeginn

=> 30 % des Mietpreises

 

Rücktritt bis 32 – 22 Tage vor Mietbeginn

=> 60 % des Mietpreises

 

Rücktritt bis 21 – 12 Tage vor Mietbeginn

=> 80 % des Mietpreises

 

Rücktritt bis 11 – 1 Tag(e) vor Mietbeginn

=> 90 % des Mietpreises

 

Bei Nichterscheinen des Mieters (No Show) oder bei Rücktritt am Anreisetag werden 100 % des Mietpreises fällig.

 

Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann nach Ermessen des Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

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