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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Unterkünften (Zimmern, Ferienwohnung und Ferienhaus, etc. nachfolgend „Unterkunft“ genannt) sowie über sämtliche weitere angebotenen Leistungen zwischen der Nordmeier GbR, König-Heinrich-Weg 85, D-22459 Hamburg, Telefon: +49 (0)160 7863083 (nachfolgend "Vermieter" genannt) und seinen Gästen (nachfolgend "Gast" genannt). Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung.

 

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Vertragsabschluss

 

1. Wird eine Unterkunft bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten. Das Entgelt für die Beherbergung ist am Tag der Buchung des Gastes zur Zahlung fällig und ist grundsätzlich in Euro zu bezahlen.

 

3. Die von dem Vermieter angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können Zuschläge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (Strom, Wasser, Gas, etc.), sollten diese überproportional in Anspruch genommen werden und oder durch entstehende Kosten aufgrund von Nichteinhaltung der Hausordnung und verursachten Schäden in jeglicher Form.

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4. Zuzüglich der Zahlung wird eine einmalige Kaution fällig bzw. hinterlegt. Grundlage hierfür sind das Leihen von Zimmer- und Haustürschlüsseln und die Benutzung des Mietobjektes samt Einrichtungsgegenstände. Sie dient zur Verrechnung von Kosten durch aufgetretene Schäden in jeglicher Form. Ebenso kann die Kaution vom Vermieter bei Vertragsbruch seitens des Gastes in voller Höhe einbehalten werden. Nach Beendigung des Mietvertrages, sowie nach Prüfung auf Unversehrtheit und Vollständigkeit der Schlüssel, des gesamten Inventars und des Mietobjekts samt Gemeinschaftsräume, wird die Kaution erstattet. Die Erstattung erfolgt spätestens 15 Werktage nach dem angegebenen Abreisedatum. Bei Beschädigungen und/ oder Unvollständigkeit der hier genannten Dinge behält sich der Vermieter vor, die Kaution zu erstatten. Sollten Kosten die Höhe der Kaution übersteigen, so werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

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5. Der Gast verpflichtet sich zur Beachtung und Einhaltung der Hausordnung.

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Zahlungsweise

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Der Gesamtbetrag für die Miete und die Kaution sind sofort ohne Abzug und vor Schlüsselübergabe des Mietobjekts bzw. vor Mietbeginn zu bezahlen. Bezahlt werden kann per Banküberweisung und via PayPal an die vom Vermieter genannte Bankverbindung bzw. PayPal-eMail-Adresse. Ebenso akzeptiert der Vermieter bei kurzfristiger Buchung unter 3 Tagen vor Mietbeginn die Bezahlung vor Ort mit fast allen Karten und Smartphones (bitte prüfen unter www.izettle.de) und mit passendem Euro-Betrag in bar. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung vom Miet- und Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung, nach den Pauschalen gemäß der angegebenen Buchungs- und Stornierungskonditionen, geltend zu machen.

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Haftung

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Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Übergabe und Rückgabe der Unterkunft

 

Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sollte der Gast dem Vermieter eine spätere Ankunftszeit mitteilen, so gilt diese.

 

Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft vom Gast spätestens um 10.00 Uhr geräumt und sauber zur Verfügung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen können zwischen dem Vermieter und dem Gast getroffen werden.

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Rücktritt

 

Der Mieter darf jederzeit vom Mietvertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Ausfallentschädigung geltend gemacht. Diese wird ausführlich in den vom Vermieter angegebenen Buchung- und Stornierungskonditionen angegeben.

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Zusätzliche Kosten/ Beschädigungen

 

1. Die Unterkunft ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle von dem Vermieter zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), das Haus, die Wohnung, das Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände welche dem Verantwortungsbereich des Vermieters unterstehen. Sämtliche von dem Vermieter zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, etc.) fallen ebenso unter diese Klausel.

 

2. Fallen neben den von dem Vermieter angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Aufwände an, welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch erhöhte Verschmutzung, unangemessene Nutzung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/ Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/ Handtücher) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung. Im Falle von extremer Verschmutzung wie etwa Fäkalien etc. behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

 

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Kündigung durch den Vermieter

 

Der Vermieter  ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Vermieters und der Unterkunft schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.

 

Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausliegenden Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch den Vermieter. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume der Unterkunft zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.

 

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Sorgfaltspflichten

 

1. Die Unterkunft darf nur mit der im Ver­trag an­ge­ge­be­nen Per­so­nen­zahl be­legt wer­den. Ab­wei­chun­gen hier­von be­dür­fen ei­ner vor­he­ri­gen schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung mit dem Vermieter. Die an­ge­ge­be­ne max. Per­so­nen­zahl schließt auch Kin­der ein. Im Fal­le ei­ner Über­be­le­gung ist der Vermieter be­rech­tigt, ei­ne zu­sätz­li­che an­ge­mes­se­ne Ver­gü­tung für den Zeit­raum der Über­be­le­gung zu ver­lan­gen. Die über­zäh­li­gen Per­so­nen ha­ben un­ver­züg­lich die Unterkunft zu verlassen.

 

2. Das Aufstel­len von Zel­ten, Wohn­wa­gen oder ähn­li­chem auf dem Grund­stück ist nicht er­laubt.

 

3. Der Vermieter haf­tet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch ein­ge­brach­te Sa­chen ein­schließ­lich PKW. Die Ein­brin­gung des ei­ge­nen Ei­gen­tums in die Unterkunft ein­schließ­lich der Ein­stel­lung des PKW auf dem Park­platz erfolgt auf eigene Gefahr.

 

4. Der Gast verpflich­tet sich wei­ter, bei even­tu­ell auf­tre­ten­den Lei­stungs­stö­run­gen al­les zu­mut­ba­re zu tun, um zu ei­ner Be­he­bung der Stö­rung bei­zu­tra­gen und even­tu­el­le Schä­den so ge­ring wie möglich zu halten.

 

5. Ansprü­che und Be­an­stan­dun­gen we­gen nicht ver­trags­ge­mäß er­hal­te­ner Lei­stun­gen sind un­ver­züg­lich, noch wäh­rend sei­nes Auf­ent­hal­tes gegenüber des Vermieters anzuzeigen.

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6. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden müssen vom Mieter angezeigt und ersetzt werden. Bei Bezug der Räumlichkeiten überprüft der Mieter die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, können etwaige Schäden somit unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter dieser Mitteilungspflicht nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Der Vermieter hat ein Recht auf Schadens- ersatz in angemessener Höhe, sofern nach dem Aufenthalt nicht gemeldete Schäden festgestellt werden.

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Alle vom Mieter genutzten und gemieteten Räume sind zu jeder Zeit sauber und aufgeräumt zu halten. Sollten bei Missachtung überproportionale Reinigungskosten anfallen, werden diese nachträglich in Rechnung gestellt und/ oder mit der hintelegten Kaution verrechnet.

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Salvatorische Klausel

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

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Rechtswahl

 

Es findet deutsches Recht Anwendung.

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